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Bundesgeförderte Asylverfahrensberatung

In der ZUE Ibbenbüren besteht eine unabhängige Verfahrensberatung

Zur Zeit ist ein Mitarbeiter des Begegnungszentrums vor Ort für die Beratung der dort lebenden Menschen zuständig. Die Bewohner*innen in der ZUE wurden von der Erstaufnahme nach Ibbenbüren transferiert, um dort den Ausgang ihres Asylverfahrens abzuwarten. In diesem Zusammenhang tauchen viele Fragen auf, ganz besonders dann, wenn der Bescheid des BAMF endlich da ist.

Die Asylverfahrensberatung trägt damit dazu bei, die Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, das Asylverfahren ausreichend zu verstehen, um möglichst sachgerecht und selbstverantwortlich handeln und entscheiden zu können. Das Angebot ist durch Freiwilligkeit im Zugang, Unabhängigkeit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit gekennzeichnet.


Aufgaben der Verfahrensberatung:

  • Information und Beratung zum Asylverfahren
  • Information über die Rechte und Pflichten als Flüchtling
  • Nachbereitung der Anhörung: Bearbeitung des Anhörungsprotokolls
  • Erläuterung des Bescheids
  • Hilfestellung bei Ablehnungen und Anerkennung


Ansprechpartner Asylverfahrensberatung:

Hamed Kleeb, Tel.: 05451 95422 72, Mail an Hamed Kleeb