Datenschutzbeauftragter

Seitdem am 25.05.2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO in Kraft getreten ist, haben wir unseren internen Datenschutzbeauftragten neu bestellt.

 

Was bedeutet die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) konkret?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung beinhaltet die Vorschriften und Regelungen für die Datenverarbeitung und den Schutz der verarbeiteten Daten.

Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind:

Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht.

  • Für die Verarbeitung der Daten ist freiwillig eine Einwilligung gegeben worden oder es sind anderweitig zwingend vorgegebene Gründe für die Verarbeitung vorhanden. (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben)
  • Über Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Nutzung sind ausführliche Informationen gegeben worden. (Transparenz)
  • Die Daten werden nur für eindeutige und legitime Zwecke erhoben. (Zweckbindung)
  • Nur notwendige bzw. erforderliche Daten werden verarbeitet. (Datenminimierung)
  • Die verarbeiteten Daten werden auf dem aktuellen Stand gehalten, das heißt fehlerhafte Daten werden korrigiert oder gelöscht. (Richtigkeit)
  • Die erhobenen Daten werden nur so lange aufbewahrt (gespeichert), wie nötig. (Speicherbegrenzung)
  • Die Daten werden vor unbefugter und unrechtmäßiger Verarbeitung, vor Verlust und Schädigung geschützt. (Integrität und Vertraulichkeit)
  • Die Einhaltung der Grundsätze wird von einer verantwortlichen Person kontrolliert und gegebenenfalls nachgewiesen. (Rechenschaftspflicht)

Es besteht jederzeit das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und es kann jederzeit der Verarbeitung widersprochen und die Löschung der verarbeiteten Daten verlangt werden.

 

Ansprechpartner:
Ralf-Henning Künnemeyer 05451 9664 14, Mail an R. Künnemeyer